Leistungen

für Privatpersonen

Von der Steuerklasse bis zur optimalen Gestaltung

Steuerberatung / Steuerdeklaration

Ihr gutes Recht – Steuern sparen

Haben Sie künftig keine schlaflosen Nächte mehr, weil die jährliche Steuererklärung bevorsteht. Überlassen Sie uns die zahllosen Gesetzesänderungen und schaffen Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Anträge auf Lohnsteuerklassenwechsel
  • Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren
  • Kommunikation mit den Finanzbehörden

Mit unseren Kompetenzen übernehmen wir den Deklarationsprozess für Sie und optimieren Ihre Steuerlast.

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärungen liegen uns wichtige Dokumente des abgelaufenen Jahres vor. Diese Gelegenheit nutzen wir, Ihnen in einem persönlichen Gespräch wichtige Tipps und Hinweise an die Hand zu geben.
Selbstverständlich verhelfen wir Ihnen zu Ihrem steuerlichen Recht und unterstützen Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Ob Sie einen Steuerberater benötigen?

Stellen Sie sich doch die folgenden Fragen:

  • Verfüge ich überhaupt über die Zeit und Motivation die Erklärung selbst zu erstellen?
  • Ist die Deklaration so einfach, dass meine Angaben vollständig und zutreffend sind?
  • Liegen Sachverhalte vor, die vielleicht nicht zutreffend verarbeitet wurden oder ist die Komplexität Anspruchsvoller ist als vermutet (Immobilienabschreibungen, Sonderabschreibungen, doppelte Haushaltsführung, Spekulationsgewinne…)?
  • Würde die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu einer Senkung der Steuerlast führen?

Erbschaften und Schenkungen

Ihren Nachlass rechtzeitig und sinnvoll regeln

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht betrifft auch die private Vermögensphäre. Es ist ratsam sich mit diesem Thema rechtzeitig zu beschäftigen.
Eine unbedachte Schenkung kann zu Lebzeiten zu ungewollten Steuerfolgen führen. Vermeiden Sie bei plötzlichen Erbfällen steuerliche Nachteile durch eine rechtzeitige Nachlassregelung.
Beugen Sie frühzeitig einer Verwertung des übergehenden Vermögens vor, dass zur Begleichung der Erbschafts- oder Schenkungssteuerlast genutzt werden muss.

  • Frühzeitige Identifizierung von Handlungsbedarf
  • Steueroptimierte Vermögensübertragungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien
  • Beratung zu Steuervermeidungsmaßnahmen bei einer Erbschaft (z. B. Ausschlagung, Pflichtteilsanspruch)

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und das nötige Fingerspitzengefühl Ihre Vermögenswerte zu sichern und auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Eine Existenzsicherung, der Familienfrieden und eine steuerliche Optimierung kann nur durch frühzeitige Planung realisiert werden. Oft führen Gestaltungen und Lösungsansätze, die zunächst nicht in Betracht kommen, zum gewünschten Ergebnis.

© RH Steuerberatung